Prävention / Intervention im KBZ Aue
Grundlage
„Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt.“
Innerhalb der EVLKS sind alle kirchlichen Träger zur Erstellung eines Schutzkonzeptes verpflichtet. Für die Erarbeitung eines umfassenden Schutzkonzeptes werden erfahrungsgemäß mehrere Jahre benötigt. Wenn Schutzkonzepte eine nachhaltige Wirkung erzielen sollen, müssen diese gelebt, immer wieder überprüft und aktiv gefördert werden.